Der Freibetrag wird jedem erwerbsfähigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft eingeräumt, das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages ist bei abhängig Erwerbstätigen das Bruttoeinkommen.
Ein Betrag in Höhe von 100,- Euro ist grundsätzlich frei. Darüber hinaus bleibt ein weiterer prozentualer Anteil anrechnungsfrei, der sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens richtet.
Der Grundfreibetrag in Höhe von 100,- Euro setzt sich zusammen aus Pauschalbeträgen für
• angemessene private Versicherungen (z.B. Hausrat- und Haftpflichtversicherung)
• Werbungskosten
• Wegstreckenentschädigung
Den Grundfreibetrag übersteigende Kosten können erst ab einem Bruttoverdienst von mehr als 400,00 Euro berücksichtigt werden. Dazu sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Studierende, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, erhalten einen erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen (538 Euro im Jahr 2024).