Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert.

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert. Es kommt weder auf die Art und Herkunft der Einnahme an, noch darauf, ob sie wiederholt oder einmalig erzielt wird, zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig ist.

Im Antrag sowie der Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung werden neben Ihren auch die Einkommensverhältnisse der im Haushalt lebenden weiteren Personen erfragt.

Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikationen, Sonder- und Leistungsprämien etc.
  • Nebenverdienste, z.B. aus einem „520-Euro-Job“
  • Steuererstattungen (Rückzahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung)
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Unterhalt / Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
  • Elterngeld
  • Betreuungsgeld
  • Mutterschaftsgeld, das nicht bei der Berechnung des Erziehungs- / Elterngeldes berücksichtigt wurde
  • Renten
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Eigenheimzulage, soweit sie nicht nachweislich zur Finanzierung einer nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie verwendet wird
  • Einmalige Einnahmen (Erbschaften, Geldgeschenke, Lottogewinne etc.)
  • Entlassungsgeld von Inhaftierten
  • Sachbezüge

Bestimmte Einkommensarten sind jedoch auch gesetzlich geschützt und nicht zu berücksichtigen. So z.B.:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Blindengeld
  • Besondere Zuwendungen wie z. B. Soforthilfen bei Katastrophen

Bitte teilen Sie dem Jobcenter bei der Antragsstellung alle Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit und legen entsprechende Nachweise vor.

Das Jobcenter Oldenburg ist verpflichtet, alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruches zu berücksichtigen, wenn dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Um Nachteile zu vermeiden, zeigen Sie daher bitte jeglichen Geldzugang mit entsprechenden Nachweisen umgehend an. Das Jobcenter Oldenburg wird prüfen, inwiefern eine Anrechnung des Einkommens auf die Leistungen zu erfolgen hat.

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