Freibetrag Vermögen

Vermögenswerte, die zu berücksichtigen sind, werden hierauf Freibeträge gewährt.

Haben Sie oder die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft Vermögenswerte, die zu berücksichtigen sind, werden hierauf Freibeträge gewährt. Dadurch bleiben Vermögenswerte ganz oder teilweise unberührt. Der Grundfreibetrag in Höhe von 15.000,- Euro wird für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person eingeräumt, unabhängig vom Lebensalter.

Während der sogenannten Karenzzeit beträgt der Freibetrag für die antragstellende erwerbsfähige Person (Haushaltsvorstand) sogar 40.000,- Euro. Die Karenzzeit läuft ein Jahr und beginnt am Ersten des Monats, für welchen die betroffene Person erstmals Bürgergeld bezieht.

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