Haben Sie oder die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft Vermögenswerte, die zu berücksichtigen sind, werden hierauf Freibeträge gewährt. Dadurch bleiben Vermögenswerte ganz oder teilweise unberührt. Der Grundfreibetrag in Höhe von 15.000,- Euro wird für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person eingeräumt, unabhängig vom Lebensalter.
Während der sogenannten Karenzzeit beträgt der Freibetrag für die antragstellende erwerbsfähige Person (Haushaltsvorstand) sogar 40.000,- Euro. Die Karenzzeit läuft ein Jahr und beginnt am Ersten des Monats, für welchen die betroffene Person erstmals Bürgergeld bezieht.