Freibetrag Vermögen
Vermögenswerte, die zu berücksichtigen sind, werden hierauf Freibeträge gewährt.
Haben Sie oder die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft Vermögenswerte, die zu berücksichtigen sind, werden hierauf Freibeträge gewährt. Dadurch bleiben Vermögenswerte ganz oder teilweise unberührt.
Die Freibeträge für das Vermögen richten sich nach dem Lebensalter:
| bis 30 Jahre: | 5.000 Euro |
| bis 40 Jahre: | 10.000 Euro |
| bis 50 Jahre: | 12.500 Euro |
| über 50 Jahre: | 20.000 Euro |
