Leistungen

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

setzen sich aus dem Regelbedarf, etwaigen Mehrbedarfen und dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen kommen.

Die Leistungen werden am Anfang des Monats ausgezahlt. Wenn Sie über ein Konto verfügen, erhalten Sie die Leistungen per Überweisung. Haben Sie kein eigenes Konto und wollen das Geld nicht auf ein fremdes Konto überweisen lassen, sind die Leistungen per Zahlungsanweisung zur Verrechnung anzuweisen. Sie erhalten dann auf dem Postwege einen Scheck über Ihre Leistungen. Das verursacht allerdings Kosten. Das Jobcenter Oldenburg übernimmt diese Kosten nur dann, wenn Sie nachweisen, dass sie kein Konto bei einer Bank einrichten können.


Sozialversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Personen in der Zeit, für die sie Bürgergeld beziehen, versicherungspflichtig, soweit sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. Die Zeit des Bezugs von Bürgergeld wird vom Rentenversicherungsträger als Anrechnungszeit berücksichtigt. Sofern keine Versicherungspflicht besteht (z.B. bei Selbständigen) und Sie privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein sollten, können Sie Zuschüsse zu Ihren Versicherungsbeiträgen erhalten.


Beihilfe für Schulbücher und Arbeitshefte

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und Ihr Kind bestimmte Bücher oder Arbeitshefte braucht, die die Schule vorgegeben hat, können Sie eine Beihilfe formlos beantragen. Diese Beihilfemöglichkeit ergibt sich aus § 21 Abs. 6a SGB II.
Diese Beihilfe können Sie für Schulbücher und auch Arbeitshefte bekommen, die eine ISBN haben. Durch die ISBN ist sichergestellt, dass das Arbeitsheft einem Buch entspricht. Sowohl bei Schulbüchern als auch bei Arbeitsheften ist erforderlich, dass deren Anschaffung durch die Schule oder den jeweiligen Lehrer vorgegeben wurde.
Außerdem können die Kosten für eine entgeltliche Ausleihe dieser Schulbücher (und ggf. Arbeitshefte) in Höhe des Eigenanteils übernommen werden.
Schreibhefte haben keine ISBN und sind in der Pauschale für den Schulbedarf enthalten (Bildung und Teilhabe).

Weitere Informationen finden Sie unter Mehrbedarf auf unserer Website.

Weitere Infos zum Bürgergeld und zur Antragstellung

Online oder offline? – Beides ist möglich!

Bildung und Teilhabe

Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen

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