Einkommen und Vermögen
Das Bürgergeld wird nur an Personen gezahlt, die ihren eigenen Lebensunterhalt und den der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend sichern können.
Einkommen und Vermögen
Das Bürgergeld wird nur an Personen gezahlt, die ihren eigenen Lebensunterhalt und den der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend sichern können.
Deshalb werden vor allem Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Dies gilt nicht nur bei Eheleuten, sondern auch bei eheähnlichen Gemeinschaften, sogenannten Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften, und bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören neben Ihnen und Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin auch Ihre unverheirateten Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, soweit sie in Ihrem Haushalt leben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Einkommen und Vermögen grenzen sich grundsätzlich dadurch voneinander ab, dass Einkommen alles das ist, was eine Person in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was eine Person bei der Antragstellung bereits hat.
Sowohl auf Einkommen als auch auf das Vermögen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzungsbeträge.
Bedingungen
Was Sie und wir beachten müssen.
Einkommen
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert.WeiterFreibeträge Erwerb
Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft eingeräumt, das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt.WeiterVermögen
Neben dem Einkommen ist auch das Vermögen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu berücksichtigen.WeiterFreibetrag Vermögen
Vermögenswerte, die zu berücksichtigen sind, werden hierauf Freibeträge gewährt.WeiterNicht nur ein Jobcenter
Unser Versprechen ist Ihre Zukunft.
Fördern. Leisten. Unterstützen.
Klare Versprechen – Wertvolle Leistungen: Unternehmen
Menschen für Menschen. Wenn es um die Arbeit geht.
Jobcenter Digital
Zukunft sicher gestalten.
Digitalisiert und nah am Menschen.
Leistungen
die Ihnen zustehen.
Bürgergeld
Informationen zur GrundsicherungWeiterRegelbedarf
Der Regelbedarf umfasst sämtliche Bedarfe des täglichen Lebens außer den Bedarfen für Unterkunft und Heizung und die sogenannten MehrbedarfeWeiterMehrbedarfe
In bestimmten Lebens- oder Bedarfssituationen wird der Regelbedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht. In diesen Fällen wird ein Mehrbedarf anerkannt und zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.WeiterUnterkunft und Heizung
Unterkünfte können Mietwohnungen und Eigentumswohnungen oder Eigenheime sein. WeiterEinmalige Leistungen
Erstausstattungen für die Wohnung oder für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.WeiterBedingungen
Einkommen und Vermögen
Damit wir Leistungen erbringen können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.Bildung und Teilhabe
Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen

Öffnungszeiten
| Montag – Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Montag, Dienstag, Donnerstag | Nachmittags ausschließlich terminierte Beratung |
Für Nachmittags-Termine in der Eingangszone ist seit 1. Juli 2025 eine vorherige Online-Terminbuchung nötig.
Übrigens: Kennen Sie schon unseren Instagram-Kanal?