1. Im Feld „Sie suchen“ einfach den Punkt „Ausbildung“ auswählen.
2. Als Suchbegriff den gewünschten Beruf eingeben – gibt es ähnliche Ausbildungsberufe, werden diese automatisch mit vorgeschlagen.
3. Nun nur noch beim Arbeitsort den gewünschen Ausbildungsort eintragen und auf „Suchen“ klicken.
Noch ein Tipp für Experten: Die „Erweiterte Suche“ bietet noch mehr Auswahlmöglichkeiten!
Und hier ist der direkte Link zu Deinem neuen Ausbildungsplatz!
Das Jobcenter Oldenburg bietet mit dem Team U25 individuelle Hilfen für junge Menschen auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit.
Das Beratungs- und Vermittlungsangebot richtet sich bereits an Schülerinnen und Schüler aller Abschlussklassen. Diese werden zu Beginn des Abschlussjahres und im Folgenden dann regelmäßig durch die Jobcentermitarbeiterinnen und -mitarbeiter (Integrationsfachkraft) eingeladen und es wird mit ihnen die weitere schulische und berufliche Planung entwickelt und begleitet.
Ihre Integrationsfachkraft im U25 Bereich berät Sie in allen Fragen, die Ihre berufliche Eignung und Ihre Ausbildungswünsche betreffen und unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer beruflichen Pläne. Sie organisiert und finanziert unter anderem Ihre Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Bewerbungscoaching, überbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten und ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Folgende Angebote stehen Ihnen außerdem zur Verfügung:
Bei der beruflichen Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen kooperiert das Jobcenter Oldenburg mit der Agentur für Arbeit Oldenburg. Auf Wunsch stellt die Integrationsfachkraft auch Kontakt zu weiteren Beratungsstellen her. Für jugendliche Alleinerziehende, Rehabilitanden, Schwerbehinderte und Gleichgestellte gibt es spezialisierte Ansprechpartnerinnnen und -partner.
Sie erreichen uns unter Telefon: 0441/ 21970-0 sowie unter www.jobcenter.digital.
Ihr Team U25
Die gemeinsam erarbeitete Strategie zu Ihrer Rückkehr ins Erwerbsleben wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Diese rechtswirksame Vereinbarung enthält alle Schritte, die letztlich für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung erforderlich sind, also die geeigneten Hilfen und Förderungsmöglichkeiten sowie Ihre Aufgaben und Pflichten.
Sie bildet die Grundlage für die weitere Betreuung durch das Jobcenter und wird in regelmäßigen Abständen ausgewertet und erneuert.
Die gemeinsam erarbeitete Strategie zu Ihrer Rückkehr ins Erwerbsleben wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Diese rechtswirksame Vereinbarung enthält alle Schritte, die letztlich für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung erforderlich sind, also die geeigneten Hilfen und Förderungsmöglichkeiten sowie Ihre Aufgaben und Pflichten.
Sie bildet die Grundlage für die weitere Betreuung durch das Jobcenter und wird in regelmäßigen Abständen ausgewertet und erneuert.
Wir suchen mit Ihnen zusammen nach einem geeigneten Arbeitsplatz, einer erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme oder prüfen einen Einsatz in geförderter Beschäftigung (z.B. in Arbeitsgelegenheiten), die die Rückkehr in das Berufsleben erleichtern sollen.
Wir können Sie bei der Vorbereitung und Zielsetzung Ihrer beruflichen Lebensplanung beraten und unterstützen. Wir stehen Ihnen auch bei der Überwindung problematischer Lebenssituationen durch gezielte Beratung bzw. die Herstellung eines Kontaktes zu regionalen Netzwerkpartnern (insbesondere Schuldnerberatung, Suchtberatung, Familienberatung) unterstützend zur Seite.
Wir können aber keine Arbeitsstellen schaffen, sondern Ihnen lediglich offene Stellen schnell und möglichst passgenau vermitteln. Den Erfolg bestimmen aber letztendlich Sie durch Ihre Eigeninitiative und mit Ihrem persönlichen Einsatz.
Damit wir Ihnen helfen können, müssen wir Ihre persönliche Situation kennen. Gibt es bei Ihnen Hindernisse, die eine Stellensuche oder Arbeitsaufnahme schwierig machen? Das Jobcenter Köln kann Sie in vielen Bereichen unterstützen − zum Beispiel, wenn Sie Hilfe bei der Kinderbetreuung, bei Schwierigkeiten in der Familie, bei Schulden oder ähnlichen Problemen brauchen. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Situation zu verbessern und einen Job zu finden. Sprechen Sie uns an.
Wo stehen Sie?
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie später kein Geld mehr vom Jobcenter benötigen. Dafür ist es wichtig, dass wir Ihre Situation kennen. Nur dann können wir Ihnen helfen.
Deshalb ist es wichtig, dass wir zusammenarbeiten. Und das geht nicht ohne Ihre Mitarbeit.
Wir müssen wissen, wie Sie leben, was Sie bisher gearbeitet haben und wo Sie Hilfe brauchen.
Wir finden gemeinsam heraus, was Sie gut können und was Sie arbeiten wollen. Wo liegen Ihre Kompetenzen, was sind Ihre Talente?
Dafür müssen wir Ihnen ganz viele Fragen stellen. Und es ist wichtig, dass Sie die Fragen vollständig beantworten.
Zu unserer Zusammenarbeit gehört auch, dass Sie Termine wahrnehmen, uns Änderungen mitteilen und Fristen einhalten. Sie müssen auch selbst nach einer neuen Arbeit suchen und sich um eine Arbeitsstelle bemühen – auch wenn diese nicht in Ihrem erlernten Beruf ist oder der Weg zur Arbeit dann länger ist als vorher.
Das Jobcenter Oldenburg berät und unterstützt Sie gerne zu Ihrem individuellen Weiterbildungs- oder Umschulungswunsch.
Auch dafür haben wir eine Lösung. Rufen Sie sich unten stehend gerne den exemplarischen Fahrplan auf, welchen wir für Sie vorbereitet haben.
Bei Fragen und Interesse an einer individuellen Beratung zögern Sie bitte nicht und kontaktieren uns gerne.
Neben einem persönlichen Beratungsgespräch stehen wir Ihnen auch gerne im Rahmen der Videoberatung zur Verfügung.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung.
Welche Fördermöglichkeiten es gibt, was zum Beispiel ein Bildungsgutschein ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, erfahren Sie, wenn Sie dem nächsten Link folgen.
Fördern. Leisten. Unterstützen.
Digitalisiert und nah am Menschen.
Montag:08:00 – 16:00
Dienstag:08:00 – 16:00
Mittwoch:08:00 – 12:00
Donnerstag:08:00 – 16:00
Freitag:08:00 – 12:00
Hinweis: Unsere Eingangszone ist am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 15:00 Uhr geschlossen.
Wenn Sie Fragen zur Mietzusicherung haben oder mittellos sind, können Sie sich dennoch in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Eingangszone melden.
Ebenso können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Übrigens: Kennen Sie schon unseren Instagram-Kanal?
Grundsätzliches:
Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt aber in der Regel auf den Ersten des Monats zurück. Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.
Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Infos zur Ihrer Mitarbeit.