Aus „Bürgergeld“ wurde „Grundsicherungsgeld“

Zum 1. Juli 2026 gab es Änderungen bei den Leistungen des Jobcenters. 

Das Wichtigste in Kürze:


Was ändert sich?

Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld.
Das Jobcenter Oldenburg ist weiterhin für Sie da.
Wir stellen Ihren Lebensunterhalt sicher und unterstützen Sie in schwierigen Lebenslagen.

Die Höhe der Geldleistung, die Sie vom Jobcenter erhalten, ändert sich hierdurch nicht.

Unser Ziel bleibt: Eine Arbeit, von der Sie leben können.

Wie bisher werden wir mit Ihnen gemeinsam nach geeigneten Wegen suchen, damit Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Wenn es Hindernisse gibt, haben wir verschiedene Möglichkeiten, Sie zu unterstützen.

Sofern für Ihre Arbeitsaufnahme erforderlich, können wir Sie mit Weiterbildungen und anderen Angeboten unterstützen.

Mitmachen bleibt Pflicht

Wichtig bleibt, dass Sie zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Termine wahrnehmen.

Die neuen Regelungen sehen strengere Konsequenzen vor für diejenigen, die nicht mitmachen.
Solche Leistungsminderungen betreffen nur wenige Menschen, nämlich weniger als ein Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Wer eine Fördermaßnahme ohne wichtigen Grund abbricht oder sich nicht nachweislich um Arbeit bemüht, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bisher. Der Regelbedarf wird dann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gekürzt.

Wer den ersten Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis wird die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt. Wenn jemand dreimal in Folge ohne wichtigen Grund nicht zum Termin im Jobcenter erscheint, gilt diese Person als nicht mehr erreichbar für das Jobcenter.

Das bedeutet, dass ab dem Folgemonat nach dem dritten aufeinanderfolgenden Meldeversäumnis der Leistungsanspruch für den Regelbedarf vollständig entfällt. Für den ersten Monat der Nichterreichbarkeit werden jedoch weiterhin Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht.
Meldet sich die betroffene Person innerhalb dieses Monats persönlich, wird die Nichterreichbarkeit rückwirkend aufgehoben und lediglich eine Leistungsminderung um 30 Prozent verhängt. Meldet sich die betroffene Person nicht, entfällt ab dem zweiten Monat der Nichterreichbarkeit der komplette Anspruch. Es werden also auch keine Leistungen für Unterkunft und Heizung oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr vom Jobcenter erbracht.

Wichtig für Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen: Der Leistungswegfall betrifft ausschließlich die nichterreichbare Person.
Die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft behalten ihre Ansprüche. Zudem werden die vollen Unterkunftskosten per Direktzahlung an die Vermieter geleistet. Dies soll negative Folgen wie Mietschulden oder Wohnungsverlust vermeiden.

Weiterhin gilt: Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, uns vorher wichtige Gründe nachzuweisen.

Neuer „Deckel“, wenn die Wohnung zu teuer ist

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es zwar weiterhin eine Karenzzeit bei den Wohnkosten, die Höhe der übernahmefähigen Kosten ist nun jedoch gesetzlich begrenzt. Der „Deckel“ beträgt das Eineinhalbfache der örtlich angemessenen Wohnkosten. Es gibt jedoch eine Härtefallregelung, die insbesondere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Einzelfall besonders schützt.

Nach einem Jahr werden nur noch Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter erbracht, die angemessen sind.

Neue Regelungen beim Vermögen

Die Freibeträge für das Vermögen werden neu geregelt. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich nach dem Lebensalter:

bis 30 Jahre: 5.000 Euro
bis 40 Jahre: 10.000 Euro
bis 50 Jahre:12.500 Euro
über 50 Jahre:20.000 Euro


Was müssen Sie jetzt tun?

Die neuen Regeln traten zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Weiterhin gilt:

  • Teilen Sie uns alle Veränderungen mit!
  • Nehmen Sie Termine wahr!
  • Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn es Schwierigkeiten gibt!

Für schnellen, sicheren und unkomplizierten Kontakt nutzen Sie am besten jobcenter.digital oder die Jobcenter-App.  

Möchten Sie erstmalig Grundsicherungsgeld beantragen?

Online oder offline? – Beides ist möglich!

FAQ zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

Was änderte sich im Bereich Leistung?

FAQ zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

Was änderte sich im Bereich Eingliederung?

Mehrsprachige Informationen

Auf der Website handbook germany | jobcenter finden Sie mehrsprachige Informationen zum Grundsicherungsgeld und zu weiteren Themen.
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