Selbständige
Expertenwissen für Experten und Expertinnen.
Selbständige oder Freiberufler und Freiberuflerinnen, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig aus dem Einkommen der Selbständigkeit bestreiten können, können einen Anspruch auf Bürgergeld als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt haben.
Aufgrund der individuellen und komplexen Problemstellungen hinsichtlich der Leistungsgewährung und Integration bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit wurde für diesen besonderen Kundenkreis ein spezialisiertes Team aus Leistungssachbearbeitern/Leistungssachbearbeiterinnen und Integrationsfachkräften gebildet.
Bitte stimmen Sie der Online-Kommunikation zu. Dann lassen sich mögliche Rückfragen schneller und einfacher klären. Zudem erhalten Sie Ihren Bescheid digital.
Alternativ können Sie auch persönlich, schriftlich oder telefonisch Ihren Antrag stellen.
Im weiteren Verfahren werden durch das Team Selbständige die weiteren Beratungsgespräche geführt und der Leistungsantrag bearbeitet.
Von besonderer Bedeutung beim Erstantrag sowie bei den Weiterbewilligungsanträgen ist der Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit). Den Vordruck sowie Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Den Antrag und die für Sie notwendigen Anlagen können Sie uns per Post zuschicken oder auch in den Hausbriefkasten einwerfen:
Jobcenter Oldenburg
Team 752/Selbständige
Stau 70
26122 Oldenburg
Telefonisch erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer:
Tel.: (0441) 21970 – 0
Leistungen für Selbständige
Wir unterstützen
Existenzgründung
Die Gründung des eigenen Unternehmens als Gewerbetreibender oder Freiberufler kann im Einzelfall eine zielführende Alternative zur Vermittlung in abhängige Beschäftigung darstellen. WeiterBürgergeld – Verfahren
Das Bürgergeld wird grundsätzlich für einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten berechnet.WeiterEinnahmen & Ausgaben
Ausgangspunkt für die Berechnung des Einkommens aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit sind demnach die Betriebseinnahmen. WeiterNicht nur ein Jobcenter
Unser Versprechen ist Ihre Zukunft.
Fördern. Leisten. Unterstützen.
Klare Versprechen – Wertvolle Leistungen: Unternehmen
Menschen für Menschen. Wenn es um die Arbeit geht.
Jobcenter Digital
Zukunft sicher gestalten.
Digitalisiert und nah am Menschen.
Leistungen
die Ihnen zustehen.
Bürgergeld
Informationen zur GrundsicherungWeiterRegelbedarf
Der Regelbedarf umfasst sämtliche Bedarfe des täglichen Lebens außer den Bedarfen für Unterkunft und Heizung und die sogenannten MehrbedarfeWeiterMehrbedarfe
In bestimmten Lebens- oder Bedarfssituationen wird der Regelbedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht. In diesen Fällen wird ein Mehrbedarf anerkannt und zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.WeiterUnterkunft und Heizung
Unterkünfte können Mietwohnungen und Eigentumswohnungen oder Eigenheime sein. WeiterEinmalige Leistungen
Erstausstattungen für die Wohnung oder für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.WeiterBedingungen
Einkommen und Vermögen
Damit wir Leistungen erbringen können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.Bildung und Teilhabe
Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen

Öffnungszeiten
Montag – Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag, Donnerstag | Nachmittags ausschließlich terminierte Beratung |
Für Nachmittags-Termine in der Eingangszone ist seit 1. Juli 2025 eine vorherige Online-Terminbuchung nötig.
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