Verfahren Bürgergeld

Das Bürgergeld wird grundsätzlich für einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten berechnet. Dieser Zeitraum ist auch durch das Zu- und Abflussprinzip die Grundlage für die Ermittlung des vorläufigen Einkommens. Der nach den oben beschriebenen Grundsätzen ermittelte „Gewinn“ wird durch die Anzahl der betrachteten Monate geteilt und bildet das „monatliche Bruttoeinkommen“. Dieses wird in einem weiteren Schritt noch um die Absetzbeträge und Freibeträge bereinigt.

Die Bewilligung erfolgt vorläufig, da die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums feststehen. 

Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben durch Sie nachgewiesen werden, damit die vorläufige Bewilligung überprüft und ggf. korrigiert werden kann. Auch hierfür verwenden Sie die Anlage EKS. Die in der Anlage EKS gemachten Angaben sind grundsätzlich durch entsprechende Nachweise wie sämtliche Einnahme- und Ausgabelege, Kontoauszüge sowie steuerlicher Auswertungen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen zu belegen.

Hatten Sie geringere Einnahmen als erwartet, werden die zustehenden Leistungen im Rahmen der abschließenden Entscheidung bewilligt und nachgezahlt. Ist das tatsächliche Einkommen im Bewilligungszeitraum dagegen rückblickend höher, als zunächst bei der Antragsstellung geschätzt, müssen die zu viel gezahlten Leistungen nach Erhalt der abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch erstattet werden.

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