Team Wendemarke
Für wen ist das Team Wendemarke zuständig?
Wir unterstützen und beraten im Team Wendemarke Erziehende bis zum Eintritt des jüngsten Kindes in die Grundschule
Was macht das Team Wendemarke?
Das Team Wendemarke unterstützt und berät Erziehende bis zum Eintritt des jüngsten Kindes in die Grundschule.
Darüber hinaus begleitet das Team Wendemarke Personen, die einer geförderten Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG) im Sinne des § 16e SGB II und § 16i SGB II nachgehen.
Wie können Sie davon profitieren?
Themen, wie Kinderbetreuung, Unterstützungsmöglichkeiten während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit, Rückkehr in den Beruf, Förderung einer Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, bewegen Erziehende ganz besonders und auf diese Themen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Team Wendemarke spezialisiert. Das Team Wendemarke wird in seiner Arbeit von der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Oldenburg Frau Kirsten Brüggemann unterstützt.
Durch einen engen Kontakt bieten wir Ihnen die Möglichkeit der intensiven Begleitung bei der beruflichen Integration. Wertschätzend und zielgerichtet erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Strategien, um Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen. Im Rahmen der individuellen und passgenauen Beratung klären wir Sie über geeignete Förderleistungen des Jobcenters Oldenburg auf!
Ein unterstützendes Beratungsgespräch führen wir selbstverständlich gerne persönlich mit Ihnen. Wir bieten Ihnen jedoch auch an, das Gespräch im Rahmen der Videoberatung zu führen. Auf diesem Weg können wir unabhängig von Betreuungs- und Aufsichtspflichten mit Ihnen eng in Kontakt bleiben. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Sie gehen einer geförderten Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz nach?
Selbstverständlich stehen wir ebenso im Rahmen der persönlichen oder Videoberatung zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Unsere Themen
Vermitteln und Fördern
Arbeitsuchende ab 25 Jahre
WeiterWendemarke
WeiterFallmanagement ab 25 Jahre
WeiterTeam U25
Arbeit- und Ausbildungssuchende für junge Erwachsene unter 25 JahreWeiterFallmanagement U25
Fallmanagement für junge Erwachsene unter 25 Jahre WeiterTeam Reha SB
Beratung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen und RehabilitandenWeiter§12 SGB IX
Reha-Ansprechstelle
Unterstützung bei der frühzeitigen Erkennung von RehabilitationsbedarfenNicht nur ein Jobcenter
Unser Versprechen ist Ihre Zukunft.
Fördern. Leisten. Unterstützen.
Klare Versprechen – Wertvolle Leistungen: Unternehmen
Menschen für Menschen. Wenn es um die Arbeit geht.
Jobcenter Digital
Zukunft sicher gestalten.
Digitalisiert und nah am Menschen.
Leistungen
die Ihnen zustehen.
Bürgergeld
Informationen zur GrundsicherungWeiterRegelbedarf
Der Regelbedarf umfasst sämtliche Bedarfe des täglichen Lebens außer den Bedarfen für Unterkunft und Heizung und die sogenannten MehrbedarfeWeiterMehrbedarfe
In bestimmten Lebens- oder Bedarfssituationen wird der Regelbedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht. In diesen Fällen wird ein Mehrbedarf anerkannt und zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.WeiterUnterkunft und Heizung
Unterkünfte können Mietwohnungen und Eigentumswohnungen oder Eigenheime sein. WeiterEinmalige Leistungen
Erstausstattungen für die Wohnung oder für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.WeiterBedingungen
Einkommen und Vermögen
Damit wir Leistungen erbringen können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.Bildung und Teilhabe
Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen

Öffnungszeiten
| Montag – Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Montag, Dienstag, Donnerstag | Nachmittags ausschließlich terminierte Beratung |
Für Nachmittags-Termine in der Eingangszone ist seit 1. Juli 2025 eine vorherige Online-Terminbuchung nötig.
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