Nein? Dann machen Sie sich ein Bild von Ihrem zukünftigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse!
Hierbei ist ein Praktikum „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ (§45 SGB III) hilfreich!
Sie und Ihr eventuell zukünftiger Arbeitgeber können so außerhalb eines Arbeitsverhältnisses prüfen, ob Sie für die angestrebte Tätigkeit geeignet sind und ob Sie zueinander passen.
Wichtig: Informieren Sie bitte Ihre Integrationsfachkraft, wenn Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben – auch falls es „nur“ eine Probearbeit oder Hospitation für einen Tag ist.
Die Dauer ist individuell je nach Bedarf und Notwendigkeit und beträgt maximal sechs Wochen. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu zwölf Wochen möglich.
Anforderungen an den Betrieb:
• Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen
• Anleitung durch eine Fachkraft
• Ausgabe eines Berichtsbogens am Ende der Kennenlernphase
Also, als Insider zum Traumjob!
Möchten Sie noch mehr wissen? Kontakt aufnehmen!
Interessierte können sich beim Jobcenter melden und beraten lassen unter Jobcenter-Oldenburg.Team-761@jobcenter-ge.de.
Falls eine E-Mail nicht möglich ist, rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0441/21970-0 an.