Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in Arbeit, Aus- und Weiterbildung
Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft.
Nach diesem Leitgedanken arbeiten wir als Team. Unsere Aufgabe ist es, schwerbehinderte Menschen bzw. denen gleichgestellte sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden aus der Stadt Oldenburg (Oldb) zu beraten, zu unterstützen und in Arbeit zu integrieren.
Angebote für Kundinnen und Kunden: im Bürgergeldbezug
Berufliche Orientierung
Hinführung zu Ausbildung und Beschäftigung durch Beratung und Auswahl passgenauer Angebote
Beratung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern
Zusammenarbeit und Austausch mit Bildungsträgern, Berufsförderungswerken und weiteren Netzwerkpartnern
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über
Fördermöglichkeiten und -programme zur Integration schwerbehinderter und denen gleichgestellter Menschen sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden seitens des Jobcenters, der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes
Besonderheiten bei Beschäftigungsverhältnissen von schwerbehinderten Menschen
Der Regelbedarf umfasst sämtliche Bedarfe des täglichen Lebens außer den Bedarfen für Unterkunft und Heizung und die sogenannten MehrbedarfeWeiter
Mehrbedarfe
In bestimmten Lebens- oder Bedarfssituationen wird der Regelbedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht. In diesen Fällen wird ein Mehrbedarf anerkannt und zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.Weiter
Unterkunft und Heizung
Unterkünfte können Mietwohnungen und Eigentumswohnungen oder Eigenheime sein. Weiter
Einmalige Leistungen
Erstausstattungen für die Wohnung oder für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.Weiter
Seit dem 01.01.2025 können Anträge und Unterlagen nicht mehr per E-Mail entgegengenommen werden. Dieses gilt auch für allgemeine Anfragen und Anliegen für den Bereich Markt & Integration (Arbeitsvermittlung). Nutzen Sie hierfür bitte www.jobcenter.digital oder die Jobcenter-App. Mehr Information finden Sie hier.
Erhalten Sie Ihre Leistungen per Verrechnungsscheck?
Die Postbank stellt die Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) zum Jahresende ein. Falls Sie kein Bankkonto besitzen, müssen Sie tätig werden und uns bis zum 30.09.2025 Ihre Bankverbindung (z.B. für ein Basiskonto) mitteilen. Diese und weitere wichtige Infos finden Sie in unseren News.
Ich habe die Hinweise gelesen und zur Kenntnis genommen.