Selbständige

Expertenwissen für Experten und Expertinnen.

Selbständige oder Freiberufler und Freiberuflerinnen, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig aus dem Einkommen der Selbständigkeit bestreiten können, können einen Anspruch auf Bürgergeld als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt haben.

Aufgrund der individuellen und komplexen Problemstellungen hinsichtlich der Leistungsgewährung und Integration bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit wurde für diesen besonderen Kundenkreis ein spezialisiertes Team aus Leistungssachbearbeitern/Leistungssachbearbeiterinnen und Integrationsfachkräften gebildet.

Alternativ können Sie auch persönlich, schriftlich oder telefonisch Ihren Antrag stellen.

Im weiteren Verfahren werden durch das Team Selbständige die weiteren Beratungsgespräche geführt und der Leistungsantrag bearbeitet.

Von besonderer Bedeutung beim Erstantrag sowie bei den Weiterbewilligungsanträgen ist der Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit). Den Vordruck sowie Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Den Antrag und die für Sie notwendigen Anlagen können Sie uns per Post zuschicken oder auch in den Hausbriefkasten einwerfen:

Jobcenter Oldenburg

Team 752/Selbständige
Stau 70
26122 Oldenburg

Telefonisch erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer:

Tel.: (0441) 21970 – 0

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Montag:08:00 – 16:00

Dienstag:08:00 – 16:00

Mittwoch:08:00 – 12:00

Donnerstag:08:00 – 16:00

Freitag:08:00 – 12:00

Hinweis: Unsere Empfangsschalter sind am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 15:00 Uhr geschlossen.
Wenn Sie Fragen zur Mietzusicherung haben oder mittellos sind, können Sie sich dennoch in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Eingangszone melden.
Ebenso können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

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