Existenzgründung

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Die Gründung des eigenen Unternehmens als Gewerbetreibender oder Freiberufler kann im Einzelfall eine zielführende Alternative zur Vermittlung in abhängige Beschäftigung darstellen. 

Existenzgründung

Die Gründung des eigenen Unternehmens als Gewerbetreibender oder Freiberufler kann im Einzelfall eine zielführende Alternative zur Vermittlung in abhängige Beschäftigung darstellen. 

Voraussetzungen hierfür sind, dass neben einer erfolgversprechenden Gründungsidee auch die fachlichen sowie persönlichen Voraussetzungen und eine sehr hohe Motivation mit ausgeprägtem Durchhaltevermögen vorliegen.

Das mittelfristige Ziel ist immer die Beendigung eines ergänzenden Leistungsbezuges. Es ist nicht Aufgabe des Jobcenters, eine im Kern nicht tragfähige Selbständigkeit auf Dauer zu bezuschussen.

Der Gesetzgeber hat zur gesonderten Unterstützung gründungswilliger Leistungsempfänger spezielle Förderinstrumente geschaffen, die in den §§ 16 b (Einstiegsgeld) und 16 c SGB II (Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, LES) geregelt sind.

Sollten Sie überlegen, ob eine Selbständigkeit für Sie ein sinnvoller Weg sein kann, sich eine dauerhaft ertragsfähige Existenz aufzubauen, so halten Sie bitte zunächst Rücksprache mit der für Sie zuständigen Integrationsfachkraft.

Diese wird Sie dann im weiteren Gespräch bitten, in Eigenregie ein Kurzkonzept mit einer allgemeinen Vorhabenbeschreibung, der Kapitalbedarfsplanung und einer Rentabilitätsvorschau zu erstellen, das zur Gesprächsvorbereitung an die Existenzgründungberatung weitergeleitet wird. Die konkrete Beratung findet dann dort statt.

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