Öffentliche Zustellungen

Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers/der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter/Vertreterin oder dem/der Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.


Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Oldenburg hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.

Öffentliche Zustellungen: Hier werden die Zustellungen als pdf-Dateien hinterlegt.

Herr Milan Turtak

Frau Ebru Arabaci

Herr Jannis Georg

Herr Felix Pusch

Herr Abdullah Al Wakaa

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