die den Zugang und Umgang in der aktuellen Situation regeln.
Wir legen den Fokus auf die persönliche Beratung. Dies gilt gleichermaßen für Gespräche in der Arbeitsvermittlung und der Leistungsgewährung,
Für die Wahrnehmung eines persönlichen Beratungsgesprächs gelten für Kundinnen und Kunden die allgemeinen Hygieneregelungen (AHA+L-Regeln).
Informationen zu Impf- und Testmöglichkeiten gegen COVID-19 in Oldenburg
Die Stadt Oldenburg bietet viele Möglichkeiten an, sich gegen COVID-19 impfen oder auf eine COVID-19 Infektion testen zu lassen. Mit dem unten stehenden Link können Sie die Corona-Info-Seite der Stadt Oldenburg aufrufen und sich über die Angebote informieren. Hier finden Sie Informationen zu den Impfpunkten der Stadt Oldenburg, zu den Impfaktionen von Arztpraxen und Testzentren in Oldenburg.
Wenn Sie zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2022 beim Jobcenter Oldenburg einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten sechs Monaten, in denen Sie Leistungen erhalten, behalten so weit nicht eine besondere Höchstgrenze überschritten wird. Diese beläuft sich für die Vertreterin/den Vertreter der Bedarfsgemeinschaft auf 60.000,- Euro plus 30.000,- Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Grundsicherung in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie unter